Stadion­ordnung – Hallenstadion Zürich

Stadion­ordnung

Das Hallenstadion ist die grösste multifunktionale Indoor-Location der Schweiz. Weit über die Landesgrenzen hinaus ist das Hallenstadion als Austragungsort diverser Grossanlässe bekannt, für Events mit Weltstars aus Pop, Rock, Unterhaltung und Kultur, sowie für Sportanlässe. Die Stadionordnung definiert die Regeln für die Besucher und sorgt für die einwandfreie Abwicklung der Events.

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Abkürzungen

AGH Aktiengesellschaft Hallenstadion
HG Hallenstadion Gastronomie
Veranstalter Als Veranstalter gilt der Organisator der Veranstaltung. Er ist auf den Tickets einer Veranstaltung bezeichnet.

Geltungs­bereich

Diese Weisungen gelten für alle Mitarbeitenden AGH und HG, für Mitarbeitende dritter Dienstleister, für Mitarbeitende der Veranstalter und in ihrem Auftrag Arbeitende sowie für alle Besucher des Hallenstadions.

Diese Weisungen gelten auf dem gesamten Perimeter der AGH und betreffen insbesondere den Innenbereich wie Arena, Foyer, Umgänge, Restaurationsräume und alle Nebenräume sowie das Umgelände wie Vorplatz Ost und West und den Bereitstellungsplatz Nord.

Der Veranstalter

Als Veranstalter gilt der verantwortliche Organisator des Events. Er ist verpflichtet, gegen aussen als Veranstalter aufzutreten.

Ordnung und Sicherheit

Besucher*innen haben sich jederzeit an die Anweisungen der Ordnungsdienste/Security und der Mitarbeitenden der AG Hallenstadion zu halten.

Das Abbrennen von Feuerwerk aller Art im Hallenstadion ist strengstens untersagt.

Das Verbreiten von gewaltverherrlichenden, rassistischen oder fremdenfeindlichen Parolen und Anschauungen sowie die Diskriminierung von Bevölkerungsgruppen auf irgendwelche Weise ist untersagt.

Im Hallenstadion besteht ein Vermummungsverbot.

Personalien von Besuchenden welche die Stadionordnung missachten oder sich den Weisungen der Ordnungsdienste/Security widersetzen, können durch diese aufgenommen werden. Der Ordnungsdienst/Security ist berechtigt, Personen zur Aufnahme der Personalien oder bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten.

Der Veranstalter und die AGH sind berechtigt, bei groben Verstössen Tickets, sowie Akkreditierungen einzuziehen und die fehlbaren Besuchenden aus dem Hallenstadion zu weisen.

Die AG Hallenstadion behält sich vor, Missachtungen der Stadionordnung gerichtlich durchzusetzen, Stadionverbote auszusprechen und für entstandene Schäden die fehlbaren Personen haftbar zu machen.

Massnahmen

Videoüberwachung

Zur Sicherheit der Besuchenden werden das Hallenstadion sowie die Aussenbereiche per Video überwacht. Die Aufnahmen können bei Bedarf Dritten, insb. den Strafverfolgungsbehörden, zur Verfügung gestellt werden.

Kontrollen und Searching

Zur Sicherheit werden am Eingang Effektenkontrollen durchgeführt und bei Bedarf die Besuchenden am Körper durchgesucht.

Verbotene Gegenstände / Garderobe für verbotene Gegenstände

Folgende Gegenstände sind im Hallenstadion verboten:

  • Speisen aller Art
  • Jegliche Getränke in Glasflaschen, Aluminiumflaschen (z.B. Chilly’s Bottles), Dosen, PET und Tetragebinde;
  • Gassprühdosen, färbende, ätzende oder sonst gesundheitsbeeinträchtigende Substanzen;
  • Drogen
  • Flüssigkeiten in Glas, Dosen und anderen Behältnissen
  • Professionelle Fotokameras, Videokameras und Aufnahmegeräte jeglichen Formats, Selfie Sticks; – Laptops, Tablets
  • Waffen aller Art, Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse eingesetzt werden können, Laserpointer
  • Grosse Sporttaschen, Taschen oder grosse Rucksäcke (>DIN A4)
  • Sportgeräte wie Rollschuhe oder Kickboards
  • Transparente, Schilder grösser als A2 sowie Fahnen mit Stablänge über 1 Meter
  • Feuerwerk, Wunderkerzen, Rauchpetarden, andere Pyro- und bengalische Teile inkl. Abschussvorrichtungen
  • Tiere
  • Gegenstände, Kleidungsstücke und/ oder Medien mit rassistischem, fremdenfeindlichem, gewaltverherrlichendem sowie diskriminierendem Aufdruck oder Inhalt

Diese Liste ist nicht abschliessend und kann von der AGH bzw. vom jeweiligen Veranstalter ergänzt und bei den Eingängen aufgeführt werden. Die aktuell gültige Liste ist jederzeit auf unserer Website einsehbar.

Verbotene Gegenstände können an den Self-Service-Container oder an den Abgabestellen Ost und West im Aussenbereich gegen eine Gebühr deponiert und wieder abgeholt werden.

Jegliche Haftung für abgegebene Wertgegenstände wird abgelehnt.

Garderoben und Fundbüro

Die AGH bietet teilweise bewachte und unbewachte Garderoben an. In jedem Fall lehnt sie jegliche Haftung für Wertgegenstände in den abgegebenen Gegenständen ab.

Die AGH betreibt ein internes Fundbüro. Können die Besitzer der Gegenstände nicht sofort ausgemacht werden, werden die Sachen nach einem Monat entsorgt. Ausnahmen sind: Führerausweise gehen ans Strassenverkehrsamt. Amtliche Ausweise gehen ans Passbüro Zürich.

Eintritte

Der Eintritt ins Hallenstadion ist bei allen Veranstaltungen nur mit einem gültigen Ausweis (Ticket, Abonnement, Akkreditierung) gestattet.

Tickets und Akkreditierungen sind bis zum Ende der Veranstaltung aufzubewahren und den Ordnungsdiensten auf Verlangen vorzuweisen.

Rauchfreies Stadion

Gemäss § 48 des Gesundheitsgesetzes des Kantons Zürich ist das gesamte Hallenstadion Zürich rauchfrei. Das Konsumieren von Zigarren, Zigaretten, E-Zigaretten, E-Vapes etc. ist ausschliesslich in den dafür bezeichneten Zonen gestattet.

Ergänzende Regeln der Veranstalter

Der Veranstalter kann zusätzliche Regeln definieren.

Besucher*innen von Sportveranstaltungen müssen zusätzlich die Reglemente der jeweiligen Sportverbände über die Ordnung und Sicherheit in den Stadien befolgen.

Diese Reglemente können beim jeweiligen Veranstalter beziehungsweise Sportverband eingesehen oder bezogen werden.

Gewerbliche Handlungen

Gewerbliche Handlungen, die Verteilung oder der Verkauf von Drucksachen oder Werbegegenständen, die Durchführung von Werbeaktionen, das Anbringen/Auflegen von Flyern, Poster oder Banner, Unterschrifts-Aktionen oder Demonstrationen sind auf dem Perimeter des Hallenstadions nur mit vorheriger ausdrücklicher und schriftlicher Erlaubnis der AGH erlaubt.

Bild- und Tonaufnahmen

Alle Personen, die das Hallenstadion Gelände betreten, anerkennen, dass sie an einer öffentlichen Veranstaltung teilnehmen und willigen ein, dass von ihnen in Zusammenhang mit der Veranstaltung durch die Hallenbetreiberin, den Veranstalter oder deren Beauftragte unentgeltlich Ton- und Bildaufnahmen erstellt und diese Aufnahmen durch die Hallenbetreiberin, den Veranstalter oder Dritte zwecks Live-Übertragungen, Sendungen, Veröffentlichung und/oder Aufzeichnungen in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien unentgeltlich verwendet werden können.

Ton- und Bildaufnahmen durch Besucher*innen im Zusammenhang mit Veranstaltungen sind nur für private Zwecke und ausschliesslich mit Geräten erlaubt, die nach Ausstattung und Grösse offensichtlich nur für den privaten Gebrauch bestimmt sind. Eine anderweitige Nutzung dieser Aufnahmen, eine Weitergabe der Aufnahmen über den privaten Bereich hinaus an Dritte oder eine Veröffentlichung in den Medien bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der AGH. Der Veranstalter ist berechtigt, zusätzliche Regelungen zu Ton- und Bildaufnahmen zu erlassen.

Gültigkeit

Diese Stadionordnung tritt ab sofort in Kraft und ersetzt alle früheren Ausgaben.

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Gastronomie

Frontline

Starten Sie den Abend in ungezwungener Atmosphäre und geniessen Sie ein leckeres und frisch zubereitetes Gericht, abgestimmt auf den Anlass.

Das Restaurant Frontline befindet sich auf der Ebene +1 des Conference Centers. Vom à la Carte bis hin zum exklusiven Gala-Dinner an runden Tischen, hier ist alles möglich.

Die Öffnung des Restaurants ist abhängig vom jeweiligen Anlass.

 

Topline

Das Restaurant Topline befindet sich auf der Ebene +2 des Conference Centers und ist für unsere Logenmieter reserviert. Die ideale Umgebung, um vor dem Anlass ein erlesenes Gourmet-Menu zu geniessen. Bei erlesenen Events werden im Restaurant Topline zudem Event Menu Packages angeboten.

Restaurant Sound & Restaurant Vision

Die Themenrestaurants Sound und Vision auf der Ebene +1 im Westen und Osten der Arena bieten Platz für je 100 Gäste.

Hier geniessen Gruppen ab 50 Personen erlesene Speisen in einer entspannten Atmosphäre.

Akzeptierte Zahlungsmittel in den Restaurants:

Bargeld: CHF
Cashfree: icon icon icon icon icon

Galerie

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